Schulordnung der Wilhelm-Merton-Schule
Unsere Schule
Die Wilhelm-Merton-Schule ist eine berufliche Schule der Stadt Frankfurt, die unter ihrem Dach mehrere Schulformen vereint:
• Die Berufsschule
für die Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Bürokaufmann/Bürokauffrau, Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau, Sportfachmann/Sportfachfrau
• Die Fachschule für Betriebswirtschaft
Abschluss: Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin
• Die Abendhaupt- und Abendrealschule
• Das Berufsgrundbildungsjahr
• Die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE) mit der Möglichkeit des Erwerbs von Zertifikaten im Lernbereich Hauswirtschaft/Ernährung/Gastronomie und im kaufmännischen Berufsfeld
Unser Umgang miteinander
Diese Schulordnung soll dazu beitragen, das Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulgemeinde der Wilhelm-Merton-Schule zu regeln.
Aufgabe der Schule ist die Verwirklichung des verfassungsgemäßen Rechtes auf Bildung aller Schüler/innen und Studierenden, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer Nationalität und eventuellen Behinderungen. Diese Aufgabe kann nur verwirklicht werden, wenn Gesundheit, Ehre und Würde aller an der Wilhelm-Merton-Schule miteinander lebenden und arbeitenden Menschen sichergestellt ist. Wir begegnen uns mit Achtung, respektieren den Anderen, als Schüler/innen, Studierende, Lehrer/innen, Angestellte, Besucher/innen.
Aus dieser Aufgabe erwachsen für alle Rechte und Pflichten, die in den nachfolgend aufgeführten Regeln zusammengefasst sind.
Das Verhalten auf dem Schulgelände und der Umgang mit Schuleigentum
Jede/r hat ein Recht auf persönliche Sicherheit.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, Probleme und Streitigkeiten ohne Anwendung von Gewalt zu lösen. Jede/r hat die Pflicht und das Recht, bei Anwendung von Gewalt schlichtend einzugreifen oder andere um Hilfe zu bitten. Gegenstände, mit denen Gewalt ausgeübt werden kann, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das gilt auch für Mittel zur Selbstverteidigung (z.B. Tränengas).
In Konfliktfällen wenden sich die Betroffenen an die Aufsicht führenden Lehrkräfte oder an die Schulleitung.
Jede/r hat ein Recht auf eine gesunde Umwelt.
Im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt – wie in allen hessischen Schulen – das absolute Rauchverbot.
Der Konsum und der Handel von Alkohol oder Drogen ist auf dem Schulgelände verboten, da Suchtmittelkonsum Einzelner sowohl zu einer Störung des Schulbetriebes als auch zu einer Gefährdung der Gesundheit der Konsumenten führt. Sollte ein persönliches Problem vorliegen, hilft eine entsprechend geschulte Lehrperson (z.B. Suchtberatungslehrer/in und psychosoziale(r) Berater/in der Schule) und die Mitarbeiter/-innen der Schulsozialarbeit weiter.
Jede/r hat ein Recht auf einen Aufenthalt in sauberen Gebäuden, Räumen und Anlagen. Die Würde aller gebietet es, dass Abfälle nicht achtlos weggeworfen werden und nicht unnötig Schmutz produziert wird.
Klassen sorgen mit Unterstützung ihrer Lehrer/innen für die Gestaltung, Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt, Fenster geschlossen, Rollos hochgezogen und der Raum sauber hinterlassen. Lehrer/innen sind mit Schüler/innen und Studierenden für die Sauberkeit verantwortlich.
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber hinterlassen.
Die Einrichtungen der Schule und der Schulhof mit seinen Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Wer etwas zerstört oder beschmiert, muss den angerichteten Schaden wieder beseitigen bzw. die Kosten für die Schadensbeseitigung tragen.
Das Befahren des Schulgeländes mit Autos ist ohne besondere Genehmigung nicht gestattet. Die Zufahrtswege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind unbedingt frei zu halten.
Schulfremde Personen können sich nur dann in der Schule aufhalten, wenn sie vorher bei der Schulleitung angemeldet wurden und ihr Aufenthalt für den jeweiligen Zeitraum genehmigt wurde. Zur Präsentation von Projektergebnissen und zu besonderen Anlässen sind Gäste herzlich willkommen.
Der Ablauf des Unterrichts
Jede/r hat ein Recht auf einen störungsfreien Unterricht und auf eine volle Nutzung der im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtszeit.
Unterrichtszeiten
vormittags | 1. Stunde 8.00 – 8.45 Uhr | nachmittags | 7. Stunde 13.30 – 14.15 Uhr |
| 2. Stunde 8.45 – 9.30 Uhr |
| 8. Stunde 14.15 – 15.00 Uhr |
| 3. Stunde 9.45 – 10.30 Uhr |
| 9. Stunde 15.15 – 16.00 Uhr |
| 4. Stunde 10.30 – 11.15 Uhr |
| 10. Stunde 16.00 – 16.45 Uhr |
| 5. Stunde 11.45 – 12.30 Uhr |
| 11. Stunde 17.00 - 17.45 Uhr |
| 6. Stunde 12.30 – 13.15 Uhr |
| 12. Stunde 17.45 - 18.30 Uhr |
13. Stunde 19.00 - 19.45 Uhr | |||
14. Stunde 19.45 - 20.30 Uhr | |||
15. Stunde 20.35 - 21.20 Uhr |
Das Schulgebäude ist für Schüler/innen und Studierende morgens ab 7.45 Uhr geöffnet.
Lehrer/innen, Schüler/innen und Studierende haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht pünktlich beginnt und pünktlich endet.
Sollte eine Lehrkraft 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum er-schienen sein, meldet dies der/die Klassensprecher/-in umgehend dem/der stellvertretenden Schulleiter/-in (Raum 103).
Vertretungsunterricht, Unterrichtsausfälle und Raumänderungen werden durch Aushang mitgeteilt. Es besteht für alle Lehrer/-innen und Klassen die Pflicht, sich täglich zu informieren.
Jedes Verhalten, das den Unterricht stört, ist zu vermeiden. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. MP3-Player) stören die notwendige Kommunikation im Unterricht; sie sind für die private Nutzung während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Handys dürfen während der Unterrichtszeit nicht empfangsbereit sein und nicht benutzt werden.
Essen muss sich grundsätzlich auf die Pausenzeiten beschränken und ist in allen Unterrichtsräumen verboten. In Theorieräumen ist das Trinken aus wieder verschließbaren Behältern gestattet. In Räumen mit EDV-Geräten ist sowohl das Essen als auch das Trinken strengstens untersagt (Schüler/-innen und Studierende sind ggf. schadensersatzpflichtig).
Die für den Unterricht zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z.B. PCs) sind schonend zu behandeln, denn es ist den nachfolgenden Schüler/innen nicht zumutbar, mit schmutzigem bzw. zerstörtem oder manipuliertem Material zu arbeiten.
In den Pausen verlassen die Schüler/-innen und Studierende alle Unterrichtsräume und deren Türen werden verschlossen. Dies dient dazu, die Medienausstattungen der Räume und die persönlichen Gegenstände der Schüler/-innen und Studierenden vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen.
Unterrichtsversäumnisse
Unterrichtsversäumnisse beeinträchtigen den Unterrichtserfolg des Fehlenden, aber auch der gesamten Lerngruppe, deshalb ist der Unterricht regelmäßig zu besuchen.
Sämtliche Fehlzeiten sind schriftlich mit Angabe des Grundes und der Zeitdauer zu entschuldigen, auch versäumte Einzelstunden.
Die Aufenthaltsmöglichkeiten in der Schule außerhalb der Unterrichtsstunden
Unsere Schule verfügt über eine Cafeteria, in der Getränke und kleine Speisen gekauft werden können. Die Cafeteria ist auch ein Aufenthalts- und Kommunikationsraum für Schüler/-innen, Studierende und Lehrer/-innen, in dem man sich in Freistunden und Pausen – auch vor und nach dem Unterricht – in angenehmer Atmosphäre aufhalten, zusammen arbeiten und lernen kann.
Öffnungszeiten der Cafeteria: Montag bis Freitag 7:30 – ca.14:00 Uhr
Darüber hinaus bietet unsere Schülerbibliothek (Raum 006) allen Schülern,
Schülerinnen und Studierenden die Möglichkeit, unterrichtsfreie Zeiten zum Arbeiten zu nutzen.
Alarm, Fundsachen, Unfälle
Diese Situationen (Alarm, Verlust von Gegenständen, Unfall) sollten die Ausnahme sein, wenn sie sich jedoch ereignen, ist es wichtig, nach festgelegten Regelungen zu verfahren.
Bei Alarm (Sirene) sind die Fenster im Klassenraum zu schließen, der Klassenraum ist in Ruhe, ohne Gegenstände, mit der Lehrkraft zu verlassen, Behinderten ist dabei zu helfen. Alle Fenster und die Klassenraumtür werden zugemacht, sie wird jedoch nicht verschlossen. Lehrer/innen, Schüler/innen und Studierende begeben sich auf den Pestalozziplatz (Einzelheiten regelt der Alarmplan in jedem Klassenraum.)
Grundlos ausgelöster Feueralarm wird disziplinarisch geahndet und kann für den/die Verursacher/in erhebliche Kosten bedeuten.
Bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen ist sofort eine Lehrkraft zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten. Das Sekretariat (Raum 102) ist zu benachrichtigen, um evtl. ärztliche Hilfe anzufordern. Dort befindet sich auch der Schlüssel zum Erste-Hilfe-Raum (Raum 107).
Fundsachen sind beim Schulhausverwalter abzugeben und können abgeholt werden (Raum 009).
Verstöße gegen die Schulordnung
Diese Schulordnung ist notwendig, um ein störungsfreies Zusammenwirken aller Mitglieder der Wilhelm-Merton-Schule sicherzustellen. Sie ist deshalb für alle Schüler/innen, Studierende, Lehrkräfte, Sozialpädagogen/innen und für städtische Beschäftigte verbindlich.
Wer gegen Bestimmungen dieser Schulordnung verstößt, muss mit pädagogischen oder rechtlichen Sanktionen rechnen.
Frankfurt, August 2009
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