Wichtige Informationen für Berufsschüler/innen
Ansprechpartner
Sekretariat: Wilhelm-Merton-Schule, 60385 Frankfurt am Main, Andreaestraße 24
Telefon: (069) 212-46810
Fax-Nr.: (069) 212-46809
E-mail: info(at)wms-frankfurt.de
Internet: www.wilhelm-merton-schule.de
Einen Teil der Ansprechpartner/innen in der Schule finden Sie namentlich und mit der Raumbezeichnung auf der Stecktafel am Eingang des Hauptgebäudes Andreaestraße 24.
Ansprechpartner | Raum |
|---|---|
Sekretariat | 102 |
Schulleiter | 101 |
Stellvertretende Schulleiterin | 103 |
Abteilungsleiterin Berufsschule, BGJ | 103a |
Abteilungsleiter Berufsschule, Fachschule | 103a |
Abteilungsleiter Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, | 001 |
Fachkoordinatorin kaufmännisches Berufsfeld | 004 |
Fachkoordinatorin Gastronomie, Ernährung, Hauswirtschaft | 004 |
Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) | 001 |
Lehrerzimmer | 105, 106 |
Lehrerarbeitsraum | 005 |
Beratung und Schulseelsorge | 003 |
Schülerbibliothek | 006 |
Bücherausgabe Litera | 007 |
Unterrichtszeiten
vormittags | 1. Stunde | 8.00 - 8.45 |
|
| 11. Stunde | 17.00 - 17.45 |
2. Stunde | 8.45 - 9.30 | 12. Stunde | 17.45 - 18.30 | |||
3. Stunde | 9.45 - 10.30 | 13. Stunde | 19.00 - 19.45 | |||
4. Stunde | 10.30 - 11.15 | 14. Stunde | 19.45 - 20.30 | |||
5. Stunde | 11.45 - 12.30 | 15. Stunde | 20.35 - 21.20 | |||
6. Stunde | 12.30 - 13.15 | |||||
nachmittags | 7. Stunde | 13.30 - 14.15 | ||||
8. Stunde | 14.15 - 15.00 | |||||
9. Stunde | 15.15 - 16.00 | |||||
10. Stunde | 16.00 - 16.45 |
Diese Zeiten gelten auch für die Außenstelle Eichendorffstraße 77, 60320 Frankfurt am Main.
Entschuldigungen
Entschuldigungen erfolgen bei Minderjährigen durch die/den Erziehungsberechtigte/n, bei Volljährige/n durch den/die Schüler/in selbst. In beiden Fällen ist der Sichtvermerk des Ausbildungsbetriebs notwendig. Bei Krankheit über die Dauer von mehr als 3 Tagen muss die Schule benachrichtigt werden. Spätestens eine Wochen nach der Rückkehr in die Schule muss dem Klassenlehrer/Klassenlehrerin die Entschuldigung vorliegen.
Beurlaubungen
Urlaub ist generell während der Schulferien zu nehmen. Anträge auf Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstage im Schuljahr aus zwingenden Gründen sind rechtzeitig – 14 Tage vorher – schriftlich beim Klassenlehrer/Klassenlehrerin zu stellen. Bis zu fünf Unterrichtstage im Schuljahr kann der Schulleiter genehmigen; darüber hinaus kann das Staatliche Schulamt beurlauben. Weitere Regelungen ergeben sich aus § 6 der Verordnung über die Berufsschule vom 09.11.2002.
Änderung von Namen, Anschrift, Telefon, Fax, Betrieb usw.
Teilen Sie bitte für die Schulverwaltung wichtige persönliche und betriebliche Änderungen umgehend dem Klassenlehrer/Klassenlehrerin und dem Sekretariat mit.
Schülerausweis/Schulbescheinigung
Schülerausweise werden klassenweise über den Klassenlehrer beantragt. Für jeden Ausweis wird ein Passfoto benötigt und eine Gebühr von 0,20 € erhoben.
Formulare für Schulbescheinigungen sind im Sekretariat erhältlich. Die Schulbescheinigungen werden vom Klassenlehrer bestätigt und können nach Absprache mit dem Sekretariatspersonal im Schulsekretariat abgeholt werden.
Fahrtkostenerstattung
Dies ist nur in der Unterstufe bei Gebrauch öffentlicher Verkehrsmittel möglich. Die Anträge werden bei dem für den Wohnort zuständigen Landkreis oder kreisfreier Stadt gestellt. Dort müssen nach Aufforderung auch die verwendeten Fahrkarten eingereicht werden. Antragsformulare sind beim zuständigen Landkreis erhältlich. Formulare für den Wohnort Frankfurt am Main und angrenzende Landkreise sind (gesammelt pro Klasse und Landkreis) auch im Sekretariat vorrätig.
Die Anträge werden von den SchülerInnen ausgefüllt und vom Klassenlehrer/Klassenlehrerin unterschrieben. Anschließend werden sie im Sekretariat mit einem Schulstempel versehen und von den SchülerInnen an die im Antrag angegebene Adresse gesendet.
Telefonliste organisieren
Die Klassen sind gebeten, eine Telefonliste zu erstellen und eine Regelung zu treffen, wie eine Telefonkette und / oder E-mail-Liste im Falle kurzfristig notwendig werdender Informationsweitergabe (z. B. Unterrichtsausfall) organisiert ist.
Allgemeine Bildungsabschlüsse während der Berufsausbildung
Hauptschulabschluss
Voraussetzungen:
- Abgangszeugnis der 8. Klasse einer allgemein bildenden Schule
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
Vermerk im Abschlusszeugnis: „Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig“.
Mittlerer Abschluss
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss
- Fremdsprachennachweis alternativ durch
- mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache mit befriedigenden Leistungen im Abschluss
- Nachweis von 240 Unterrichtsstunden während der Berufsschulzeit mit befriedigenden Leistungen (Schulen, die diesen Fremdsprachenunterricht wahlweise anbieten, erfahren Sie vom Klassenlehrer)
- Feststellung eines gleichwertigen Bildungsstandes durch die Schule
- Mindestens 80 Stunden Deutsch mit ausreichenden Leistungen
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mind. 3,0 (berufsbezogener Unterricht sechsfach gewichtet)
- Bestandene Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Vermerk im Abschlusszeugnis: „Dieses Zeugnis ist dem Mittleren Abschluss gleichwertig“.
Fachhochschulreife
Voraussetzungen:
- Mittlerer Abschluss oder gleichwertiger Abschluss beim Eintritt in die Berufsschule mit mind. befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch (davon kein Fach schlechter als ausreichend) oder Versetzung in die 11. Klasse der Oberstufe.
- Regelmäßige Teilnahme am Zusatzunterricht (Voraussetzung siehe oben)
- 240 Stunden im sprachlichen Bereich, davon
- 80 Stunden Englisch
- 80 Stunden Deutsch
- 240 Stunden Mathematik/Naturwissenschaften/Technik
- 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Politik), wenn dieser Unterricht nicht im Rahmen des Berufsschulunterrichts erteilt worden ist.
(Die Anmeldung zum Zusatzunterricht erfolgt im November mit Formblatt durch den Klassenlehrer. Das Anmeldeformular enthält Informationen zur Unterrichtsorganisation.)
- Schriftliche Abschlussprüfung mit mind. ausreichenden Leistungen in
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Mathematik/Naturwissenschaften/Technik
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Gesamtnotenschnitt von mind. 3,0 (berufsbezogener Unterricht sechsfach gewichtet).
- Bestandene Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Prüfungen bestanden, wird ein „Zeugnis über den Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule“ ausgestellt.
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben die Möglichkeit der Zertifizierung von Fremdsprachen gemäß dem KMK-Beschluss vom 20.11.1998. Nähere Informationen auch zu anderen Zertifizierungsmöglichkeiten erfolgen durch die Klassenlehrer/innen und ggf. durch die Englischlehrer/innen.
Möglichkeiten für Studienfahrten und ein-/zweitägige Veranstaltungen nach den Regelungen des "Wandererlasses"
In den beruflichen Teilzeitschulen können Veranstaltungen mit berufsbezogenen Aspekten oder mit sportlichen Schwerpunkten durchgeführt werden:
- zwei eintägige oder eine zweitägige allgemeinbildende oder berufsbezogene Veranstaltung je Schuljahr und Klasse,
- eine Studienfahrt mit berufsbezogenen Aspekten oder eine Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt bis zur Dauer von fünf Unterrichtstagen je Schülerjahrgang.
Weitere Regelungen für ein gutes Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulgemeinde
Rauchen:
Seit dem 1. Januar 2005 gilt an allen hessischen Schulen im Gebäude und auf dem Gelände ein absolutes Rauchverbot. Bei Verlassen des Schulgeländes erlischt der Versicherungsschutz als Schüler/in.
Fahrtkostenerstattung:
Dies ist nur in der Unterstufe bei Gebrauch öffentlicher Verkehrsmittel möglich.
Anträge sollen gesammelt (pro Klasse) im Sekretariat des Hauptgebäudes abgegeben werden.
Handygebrauch in der Schule:
Handys dürfen während den Unterrichtszeiten nicht empfangsbereit sein und nicht benutzt werden.
Telefonliste organisieren:
Die Klassen sind gebeten, eine Telefonliste zu erstellen und eine Regelung zu treffen, wie eine Telefonkette im Falle kurzfristig notwendig werdender Informationsweitergabe (z.B. Unterrichtsausfall) organisiert ist.
Stühle hochstellen:
Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten bitte in der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch stellen und Abfall in die Abfallbehälter werfen.
Grünflächen:
Die Grünflächen auf dem Schulgelände wurden im Rahmen von Projekten der Wilhelm-Merton-Schule angelegt und werden von Schülerinnen und Schülern gepflegt. Bitte gehen Sie sorgsam damit um und vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen durch Abfall.
Lehrkräfteparkplatz:
Der Parkplatz steht nur für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Bitte parken Sie Ihr Auto außerhalb und achten Sie unbedingt darauf, die Feuerwehrzufahrten (auch zur Sporthalle!) nicht zu versperren. Bei Behinderungen muss Ihr Auto abgeschleppt werden.
Benutzerordnung in den DV-Räumen
Um Beschädigungen an den Geräten zu vermeiden, ist in den DV-Räumen Essen und Trinken generell untersagt.
Ablauf des Unterrichts:
Bitte tragen Sie die Verantwortung mit, dass der Unterricht pünktlich beginnen und pünktlich enden kann. Sollte eine Lehrkraft 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum erschienen sein, meldet dies der/die Klassensprecher/in umgehend der stellvertretenden Schulleiterin (Raum 102).
Verhalten Sie sich auch im Unterricht nach den Ausführungen der Schulordnung.
Unterrichtsänderungen werden durch Aushang vor der Verwaltung mitgeteilt. Lehrer/innen und Schüler/innen informieren sich täglich über eventuelle Änderungen. Rücksprachen treffen Sie bitte mit der stellvertretenden Schulleiterin (Raum N 103), ggfs. mit den Abteilungsleitern.
Schulordnung
Die Schulordnung der Wilhelm-Merton-Schule muss durch den/die Klassenlehrer/in bekannt gemacht, erläutert und im Klassenraum ausgehängt werden.
Schmitt / August 2008
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